Häufige Fragen:

FFP2-Masken und Corona

Seit dem 7.4.2023 besteht keine gesetzliche Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen mehr. Sollten Sie es wünschen, dass ich, Sie oder wir beide während unseres Kontakts eine Maske tragen, so können wir das gerne tun. Bitte teilen Sie mir Ihren Wunsch mit.

Sollten Sie Erkältungssymptome haben, bitte ich Sie, eine FFP2-Maske in der Praxis zu tragen. 

Sollten Sie Corona-positiv sein, ist keine Behandlung möglich. Bitte sagen Sie vereinbarte Termine im Vorfeld ab.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung ?

Die Erstsitzung dauert i.d.R. 90 Minuten, die Folgesitzung dann meist 60 Minuten. Wenn Sie es wünschen, z.B. weil Sie einen langen Anfahrtsweg haben, sind auch längere Behandlungszeiten möglich. 

Kosten für Erwachsene und Kinder ab 11 Jahren

Für Selbstzahler betragen die Kosten 130 € jeweils für 60 Minuten.

Für Privatversicherte weichen die Kosten vom oben genannten Preis ab, da die Abrechnung in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GbüH) erfolgt. Gerne kann ich Ihnen im Vorfeld Auskunft zu den voraussichtlichen Kosten geben. 

Kosten für Kinder bis 10 Jahren

Für Kinder bis zum Alter von 10 Jahren beträgt das Honorar für Pohltherapie und Osteopathie

  • bei privater Krankenversicherung oder Heilpraktiker-Zusatzversicherung: s.o.

  • bei Selbstzahlern: 60 € (30 Minuten), 75 € (45 Minuten)

Für Kinder bis zum Alter von 10 Jahren sind die Kosten für Sprachtherapie 85 € (45 Minuten).

Kosten für Schwangere in den letzten Schwangerschaftsmonaten und für Neugeborene

Neugeborenen und Schwangeren in den letzten Schwangerschaftsmonaten biete ich meine osteopathischen Behandlungen für 50 € je Sitzung an, als Entgegenkommen für die Jüngsten (Preis gilt für Selbstzahler). Neugeborenen biete ich - sofern mir zeitlich möglich - zusätzlich Hausbesuche an, um ihnen die Strapazen der Anfahrt zu ersparen. Hierbei berechne ich Selbstzahlern keine Kosten für den Weg.

Welche Möglichkeiten zur Kostenerstattung gibt es?

Gesetzliche Krankenversicherungen: 

Einige gesetzliche Krankenversicherungen bezuschussen Osteopathie-Leistungen, sofern Sie sich vor Behandlungsbeginn ein Privatrezept für Osteopathie von einem Arzt ausstellen lassen.
Unter https://www.krankenkasseninfo.de/test/osteopathie bekommen Sie einen Überblick, welche Krankenkasse wieviel erstattet. 
Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Behandlungsbeginn nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse, da ich für die Richtigkeit der Angaben von https://www.krankenkasseninfo.de/test/osteopathie keine Gewähr übernehmen kann.

Andere heilpraktische Leistungen und auch sprachtherapeutische Leistungen werden leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Allerdings gibt es oft für gesetzlich versicherte Patienten die Möglichkeit eine private Heilpraktikerzusatzversicherung abzuschließen, die dann bis zu einem bestimmten jährlichen Höchstbetrag Behandlungskosten i.d.R. großteils erstattet.

Private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen:

Die Erstattung der Kosten durch private Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen unterscheidet sich teilweise sehr erheblich. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn, ob, in welcher Höhe, für welche Behandlungen und Verordnungen Ihre Versicherung die Kosten für Heilpraktiker- bzw. Sprachtherapie-Behandlungen übernimmt.

Heilpraktische Leistungen rechne ich i.d.R. im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab. Manchmal muss die Gebührenordnung jedoch auch überschritten werden. 
Wenn Sie frühzeitig Gewissheit haben wollen, wie Ihre Versicherung erstattet, sprechen Sie mich gerne vor Therapiebeginn an. Ich erstelle Ihnen dann entweder einen konkreten Kostenvoranschlag oder sie erhalten bereits mit der zweiten Therapiesitzung eine Rechnung, die sie dann einreichen können.

Sprachtherapeutische Leistungen werden i.d.R. von privaten Krankenversicherungen teilweise erstattet. Für eine Erstattung ist ein vorab ausgestelltes Privat-Rezept für Logopädie vom HNO-Arzt erforderlich.